Fortgeltung einer Zahlungsanweisung an das Finanzamt nach Wechsel der Veranlagungsart
Leitsatz
Geben bereits getrennt lebende Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer für Zwecke der Steuererstattung
gemeinsam das Bankkonto eines Ehegatten an, so besteht für das Finanzamt auch bei einem späteren Wechsel zur getrennten Veranlagung
kein Anlass, von sich aus von dieser Zahlungsanweisung abzuweichen oder hierzu eigene Ermittlungen anzustellen. In diesem
Fall steht allein die Kenntnis des Finanzamts über das Getrenntleben der Steuerpflichtigen und den Wechsel der Veranlagungsart
einer schuldbefreienden Überweisung auf das gemeinsam angegebene Konto eines Ehegatten nicht entgegen. Der durch den anderen
Ehegatten veranlasste Wechsel der Veranlagungsart beinhaltet nicht konkludent den Widerruf der Zahlungsanweisung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 181 Nr. 3 INF 2003 S. 41 Nr. 2 SAAAB-11847
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.09.2002 - IV 425/2000
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