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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 197/1998 EFG 2002 S. 899

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 3c

Weiterleitung von Betriebseinnahmen an Vergleichsgläubiger steht im Zusammenhang mit einem entstandenen Sanierungsgewinn

Leitsatz

Die Weiterleitung von nachträglich vereinnahmten Betriebseinnahmen aus einer abgeschriebenen Forderung, die vertragsgemäß den Vergleichsgläubigern auszuzahlen sind, steht im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Sanierung und mindert den Sanierungsgewinn.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 899
EFG 2002 S. 899 Nr. 14
TAAAB-11812

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.03.2002 - I 197/1998

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