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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 117/1999 EFG 2002 S. 570

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Betriebsaufspaltung: Vorliegen eines einheitlichen Betätigungswillens als Grundlage der personellen Verflechtung

Leitsatz

Die Voraussetzungen der personellen Verflechtung zwischen einer vermietenden BGB-Gesellschaft und der mietenden Kapitalgesellschaft sind gegeben, wenn die Personengruppe, die die BGB-Gesellschaft beherrscht, auch über die Mehrheit der Stimmen in der Kapitalgesellschaft verfügt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 673 Nr. 11
EFG 2002 S. 570
EFG 2002 S. 570 Nr. 9
TAAAB-11796

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 05.12.2001 - III 117/1999

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