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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 633/2000 EFG 2002 S. 80

Gesetze: AO § 233a, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 11

Zum Sonderausgabenabzug für Zinsen auf Steuernachzahlungen bei teilweiser Aufhebung der Vollziehung der Zinsbescheide im folgenden Veranlagungszeitraum

Leitsatz

Mangels wirtschaftlicher Belastung sind Nachzahlungszinsen im Zahlungsjahr nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn schon zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass sie zurückerstattet werden müssen. Dabei ist unerheblich, ob die Erstattung in den Veranlagungszeitraum der Aufwendungen oder in einen späteren Zeitraum fällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 138 Nr. 3
EFG 2002 S. 80
EFG 2002 S. 80 Nr. 2
TAAAB-11770

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 20.06.2001 - IV 633/2000

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