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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 20/01 EFG 2001 S. 1531

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1

Keine Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen der divergierenden Entscheidung eines Zivilgerichts über die Beurteilung von Leistungen aus einem Übergabevertrag

Leitsatz

Die Abgrenzung zwischen dauernder Last und Leibrente ist keine zivilrechtliche Frage, sondern ein spezifisch steuerrechtliches Problem, das als Sonderrecht der Vermögensübergabe bezeichnet wird. Die Entscheidung über die steuerrechtliche Beurteilung solcher Leistungen obliegt den Finanzbehörden und kann nur von den Finanzgerichten überprüft werden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1531
EAAAB-11762

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.07.2001 - III 20/01

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