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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 151/99

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 6 Abs. 4, GrEStG § 8 Abs. 1

- Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG durch Anwachsung - Übernahme von Schulden und gewährte Kommanditbeteiligung als Gegenleistung bei einer Anwachsung- Sperrfrist nach § 6 Abs. 4 GrEStG gilt auch für Erwerb bei einer notwendigen Unternehmenssanierung

Leitsatz

  1. Kommanditanteile, die bei einem Erwerb durch Anwachsung als Abfindung gewährt werden, können trotz im Erwerbszeitpunkt aufgelaufener Verluste der Kommanditgesellschaft ohne ausdrückliche Übernahme einer entsprechenden Last bei Ermittlung der Gegenleistung nicht mit einem negativen Wert angesetzt werden.

  2. Die Sperrfrist von 5 Jahren nach § 6 Abs. 4 GrEStG gilt unabhängig von einer Steuerumgehungsabsicht auch für einen ansonsten nach § 6 Abs. 3 GrEStG steuerbegünstigten Erwerb im Rahmen einer notwendigen Unternehmenssanierung.

Fundstelle(n):
DAAAB-11758

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.07.2001 - IV 151/99

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