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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 184/99

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Renovierungskosten für eine Wohnung vor deren Selbstnutzung keine vorab entstandenen Werbungskosten

Leitsatz

Hat der Stpfl. von vornherein geplant, die ihm gehörende Wohnung nach einer Renovierung zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen, so können die entstandenen Aufwendungen nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

Es fehlt insoweit an der Absicht, durch eine längerfristige Vermietung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

Fundstelle(n):
AAAAB-11720

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 01.12.2000 - III 184/99

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