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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 310/00 EFG 2001 S. 523

Gesetze: GrEStG § 6 Abs. 3

Verlust der Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 6 Abs. 3 GrEStG nach formwechselnder Umwandlung einer KG in eine Aktiengesellschaft?

Leitsatz

Wird ein Grundstück zwar laut Vertrag von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand übertragen, handeln die Beteiligten dabei aber entsprechend dem vorgefertigten Plan, die Gesamthand (hier: KG) in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang formwechselnd in eine AG umzuwandeln, so geht die Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 6 Abs. 3 GrEStG verloren.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 523
DAAAB-11719

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 07.12.2000 - IV 310/00

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