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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 81/96

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, VVG § 165 Abs. 1, VVG § 178 Abs. 1 Satz 1

Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen zur Finanzierung einer aufgeschobenen Rentenversicherung gegen Einmalbetrag

Leitsatz

1. Schließt ein Stpfl. eine Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ab, steht ein vertraglich vereinbartes Rückkaufsrecht der Annahme, der Stpfl. habe den endgültigen Entschluß gefaßt, steuerpflichtige Renteneinkünfte zu erzielen grundsätzlich nicht entgegen.

2. Die Kosten der Finanzierung des Einmalbetrages sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Stpfl. aufgrund seiner Lebenserwartung damit rechnen kann, daß die steuerpflichtigen Ertragsanteile in den zu erwartenden Rentenzahlungen höher sind als die Finanzierungskosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-11717

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.09.2000 - VII 81/96

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