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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 325/98 EFG 2001 S. 496

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, LStR Abschn. 72

Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen

Leitsatz

Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebsveranstaltungen, die einen bestimmten Höchstbetrag (zur Zeit 200 DM) übersteigen, sind in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Eine Betriebsveranstaltung, die länger als einen Tag dauert, ist noch nicht als üblich anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 302 Nr. 6
EFG 2001 S. 496
PAAAB-11715

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.07.2000 - V 325/98

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