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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 258/98

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 16, KStG § 14, KStG § 17, GewStG § 7, GewStG § 2 Abs. 2

Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG und Gewerbesteuerpflicht für Veräußerungsgewinne der Organgesellschaft

Leitsatz

  1. Veräußert im Rahmen eines körperschaftsteuerlichen Organgeschaftsverhältnisses die Organgesellschaft einen Teilbetrieb, so kann der Organträger für diesen Veräußerungewinn nicht die Tarifermäßigung gem. § 34 Abs. 1 EStG in Anspruch nehmen.

  2. Auch bei Bestehen einer gewerbesteuerlichen Organschaft ist der Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs durch die Organgesellschaft bei dieser als Gewerbeertrag zu erfassen, wenn es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 312 Nr. 6
VAAAB-11713

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 09.11.2000 - IV 258/98

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