Keine Erweiterung des Sparerfreibetrags auf andere Einkunftsarten
Leitsatz
Ein verfassungsrechtlicher Anspruch, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe des Sparerfreibetrages nach § 20
Abs. 4 EStG von der Besteuerung freizustellen, kann aus Art. 3 GG nicht abgeleitet werden.
Für die Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Vergleich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gibt
es Gründe, die nicht willkürlich i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 745 WAAAB-11662
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