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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - VI 502/95 EFG 2001 S. 40

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verhältnis von Buchwertfortführung bei Betriebsaufspaltung und verdeckter Gewinnausschüttung bei Veräußerung eines Grundstücks unter Wert

Leitsatz

  1. Veräußert eine GmbH ihr Betriebsgrundstück an eine neu gegründete GbR, deren Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse mit denen der veräußernden Gesellschaft identisch sind, zu einem Entgelt, das unter dem Verkehrswert liegt, ist in der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Verkehrswert eine vGA zu sehen, sofern betriebliche Gründe für eine verbilligte Überlassung des Grundstücks nicht erkennbar sind.

  2. Die Grundsätze zur Buchwertfortführung bei Betriebsaufspaltung schließen eine vGA nicht aus, da zwischen beiden Instituten kein direkter Zusammenhang besteht.

  3. Bei einer Buchwertfortführung nach Betriebsaufspaltung geht es um die Frage, ob bei Erzielung eines Veräußerungsgewinns die stillen Reserven der Versteuerung zu unterwerfen sind. Bei einer vGA hingegen geht es um das Problem, ob dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis zugewendet worden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 40
CAAAB-11647

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.04.1999 - VI 502/95

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