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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - VI 337/97 EFG 2000 S. 477

Gesetze: EStG § 5, KStG § 8 Abs. 1, BGB § 616

Rückstellungen wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch unzulässig, wenn durch Vorlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der zu erwartende Lohnbetrag für die Krankheitszeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig angegeben wird

Leitsatz

Selbst wenn durch Vorlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der zu erwartende Lohnbetrag für die Krankheitszeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig angegeben wird, sind Rückstellungen wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unzulässig. Denn für Arbeitsverträge gilt die Vermutung der Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung. Zum Kreis der in die Gleichwertigkeitsvermutung einzustellenden Aufwendungen gehören alle Leistungen, die aufgewendet werden müssen, um die Gegenleistung der anderen Partei zu erhalten. Dazu gehören auch Gehaltsaufwendungen des Arbeitgebers für künftige Krankheitstage.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 705 Nr. 13
EFG 2000 S. 477
SAAAB-11646

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.07.1999 - VI 337/97

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