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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 540/98

Gesetze: EStG § 31 Satz 3, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 3, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 64

Rückforderung von Kindergeld bei Wechsel der Haushaltszugehörigkeit

Leitsatz

  1. Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG demjenigen gezahlt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat.

  2. Ist eine Steuervergütung – zu der das Kindergeld gem. § 31 Satz 3 EStG rechnet – ohne rechtlichen Grund gezahlt worden, hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist – im Streitfall: die Familienkasse -, gegen den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages. Auf die familienrechtlichen Rückforderungsansprüche kommt es insoweit nicht an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-11606

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.01.2000 - 8 K 540/98

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