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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K (III) 552/98

Gesetze: AO § 227

Erlass von Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierung einer Wohnungsbaugesellschaft

Leitsatz

  1. Unbilligkeit in der Sache, die einen Steuererlass rechtfertigt, um ungewollten Überhängen gesetzlicher Tatbestände abzuhelfen, ist zu bejahen, wenn die Anwendung des Gesetzes im Einzelfall zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Härte führt.

  2. Ob ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes vorliegt, kann nur aus den in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäben abgeleitet werden.

  3. Aus dem Grunderwerbsteuergesetz ist nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber Grundstücksübertragungen in Sanierungs- bzw. Umstrukturierungsfällen nicht der Grunderwerbsteuer unterwerfen wollte.

  4. Unbilligkeit in der Person kann bei der Grunderwerbsbesteuerung nur in Ausnahmefällen vorliegen.

Fundstelle(n):
AAAAB-11600

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.09.1999 - 7 K (III) 552/98

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