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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 439/96 EFG 2003 S. 1650

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Übernahme einer konkursreifen GmbH

Leitsatz

  1. Der Erwerb einer mit erheblichen Verbindlichkeiten belasteten Gesellschaft kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn den Gesellschaftern erst hierdurch wirtschaftlich ermöglicht wird, realisierbare Forderungen unter Preis zu erwerben.

  2. Eine verdeckte Gewinnausschüttung gegenüber einem Aktionär kann auch dann eintreten, wenn dieser nicht Mehrheitsaktionär ist. Die für die Annahme von verdeckte Gewinnausschüttungen geltenden Grundsätze für Gesellschaften mit beschränkter Haftung können auf Aktiengesellschaften übertragen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1395 Nr. 23
EFG 2003 S. 1650
EFG 2003 S. 1650 Nr. 22
AAAAB-11545

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.06.2003 - 6 K 439/96

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