Leitung von „Zilgrei-Selbsthilfekursen„ als ähnliche heilberufliche Tätigkeit umsatzsteuerfrei
Leitsatz
1. Für gesetzliche Krankenkassen durchgeführte „Zilgrei-Selbsthilfekurse„ sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
2. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG stellt darauf ab, dass es sich um Leistungen durch „heilberufliche Tätigkeit„ handelt. Eine solche
liegt vor, wenn Leistungen ihrer Art nach von den Sozialversicherungsträgern für den Patienten bezahlt werden.
3. Die Richtlinie 77/388/EWG rechtfertigt es, nur die Leistungen durch heilberufliche Tätigkeit zu befreien, die ihrer Art
nach von den Sozialversicherungsträgern finanziert werden.
4. Die Anwendung des § 4 Nr. 14 UStG setzt nicht die Aufnahme in den Katalog der nach § 124 SGB X zugelassenen Leistungserbringer
voraus; abzustellen ist vielmehr darauf, ob die Heilbehandlung i.d.R. tatsächlich von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 348 EFG 2003 S. 348 Nr. 5 INF 2003 S. 168 Nr. 5 SAAAB-11526
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.10.2002 - 5 K 56/98
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