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Post; | Änderung der Telekommunikationszulassungsverordnung

Die Erste Verordnung zur Änderung der Telekommunikationszulassungsverordnung v. 28. 9. 1992 ist im BGBl I S. 1678 bekanntgemacht worden und am 7. 10. 1992 in Kraft getreten. Danach ist zuständig für Zulassungen in der Telekommunikation ab sofort das Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT); es ersetzt das bisherige Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF). Als Anlage enthält die Änderungsverordnung Gebührenvorschriften für Dienstleistungen der Zulassungsbehörde.

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