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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 558/99

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG § 9, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 24 Abs. 1 Satz 2

Verpachtung eines Maststalles unterliegt als typische landwirtschaftliche Hilfstätigkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung

Leitsatz

  1. Die Verpachtung eines Hähnchenmaststalles stellt eine typische landwirtschaftliche Hilfstätigkeit dar, die der Pauschalbesteuerung des § 24 UStG unterliegt.

  2. Ein Verzicht nach § 9 UStG auf die Befreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist in derartigen Fällen nicht möglich.

  3. Eine etwaige ertragsteuerliche Entnahme ist umsatzsteuerlich unbeachtlich, da die Umsatzsteuer nicht an die Zuordnung von Gegenständen oder an die Unterscheidung nach Vermögensarten anknüpft sondern an die unternehmerische Tätigkeit.

  4. Hinsichtlich der Baukosten für den Hähnchenmaststall kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 239 Nr. 4
AAAAB-11506

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.12.2000 - 5 K 558/99

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