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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 340/99 EFG 2002 S. 646

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12a

Keine steuerfreie Grundstücksvermietung bei Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte, wenn der „Vermieter„ berechtigt ist, gleichzeitig weitere Nutzungsverträge über diese Räume mit anderen Prostituierten abzuschließen

Leitsatz

  1. Als Grundstücksvermietung i.S.d. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG gilt die Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks während der Mietzeit i.S.d. §§ 535, 536 BGB.

  2. Eine Vermietung liegt auch vor, wenn einer bestimmten Personengruppe ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlassen wird.

  3. Die Überlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte zur Nutzung mit der Maßgabe, dass der „Vermieter„ berechtigt ist, über die Räumlichkeiten gleichzeitig weitere Nutzungsverträge mit anderen Prostituierten abzuschließen, stellt keine steuerfreie Grundstücksvermietung dar. Derartige Nutzungsvereinbarungen entsprechen nicht dem gesetzlichen Leitbild der Miete. Es handelt sich um Vertragsverhältnisse eigener Art, die nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG fallen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 646
EFG 2002 S. 646 Nr. 10
HAAAB-11492

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.01.2002 - 5 K 340/99

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