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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 570/97 EFG 2002 S. 626

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12 Satz 1

Kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei befristeter Fortgeltung verfassungswidriger Steuerfreiheit (hier: Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen im Beitrittsgebiet)

Leitsatz

  1. Die durch die Erwerbstätigkeit im Beitrittsgebiet veranlassten Einnahmen sind gem. § 2 Abs. 1 und 2 EStG in die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Das gilt auch für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen.

  2. Ein in der Privatwirtschaft beschäftigter Arbeitnehmer hat auch nicht deshalb einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit öffentlich Bediensteten, weil diesen aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit für den vor der Entscheidung des BVerfG liegenden Zeitraum die Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigungen belassen wurde (Anschluss an , BStBl II 1999, 502). Das BVerfG hat für die Veranlagungszeiträume bis 1993 eine Ungleichbehandlung von Bediensteten mit Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und anderen Bediensteten mit Aufwandsentschädigungen von privaten Arbeitgebern zugelassen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 626
OAAAB-11468

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.01.2002 - 4 K 570/97

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