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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 62/99 EFG 2000 S. 860

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 a EStG § 10 c Abs. 3 Nr. 2

Kürzung des Vorwegabzugs von Sonderausgaben des GmbH-Geschäftsführers bei sog. Blankett-Zusage auf Versorgungsleistungen

Leitsatz

  1. Erhält ein GmbH-Geschäftsführer eine Pensionszusage, so ist für die Kürzung des Vorwegabzuges gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 i.V.m. § 10 c Abs. 3 Nr. 2 EStG allein das Bestehen einer Pensionsanwartschaft entscheidend.

  2. Ohne Bedeutung ist es, welcher Art diese Pensionsanwartschaft ist und welchen Wert sie hat.

  3. Erhält ein GmbH-Geschäftsführer eine Blankett-Zusage auf spätere Versorgungsleistungen, erfüllt auch das die Voraussetzungen für die Kürzung des Vorwegabzugs.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
DB 2000 S. 1839 Nr. 37
DStRE 2000 S. 681 Nr. 13
EFG 2000 S. 860
MAAAB-11447

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.12.1999 - 3 K 62/99

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