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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 502/97

Gesetze: AO § 170 Abs. 5 Nr. 2

Für den Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO ist das Ereignis maßgebend, das zuerst eintritt

Leitsatz

  1. Nach dem Wortlaut des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO löst jede der beiden Tatbestandsalternativen der Vorschrift (Tod des Schenkers bzw. Kenntniserlangung der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung) jeweils für sich allein den Beginn der Festsetzungsfrist aus.

  2. Maßgebend für den Beginn der Festsetzungsfrist gem. § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO ist jeweils das Ereignis, das zu erst eintritt.

Fundstelle(n):
IAAAB-11444

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.06.2000 - 3 K 502/97

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