Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 824/99 EFG 2002 S. 1189
Gesetze: InvZulG § 2
Lagerplatzbefestigung eines Betonwerkes zur Lagerung von Betonerzeugnissen keine zulagebegünstigte Betriebsvorrichtung
Leitsatz
Platzbefestigungen wie auch sonstige Wege und Hofbefestigungen gehören grds. zum Grundvermögen.
In Ausnahmefällen können Platzbefestigungen auch Betriebsvorrichtungen sein. Das ist dann anzunehmen, wenn eine Platzbefestigung
zu dem auf dem Grundstück betriebenen Gewerbebetrieb in einer besonderen und unmittelbaren Beziehung steht, sodass durch sie
das Gewerbe betrieben wird.
Die Lagerplatzbefestigung eines Betonwerkes zur Lagerung von Betonerzeugnissen ist keine zulagebegünstigte Betriebsvorrichtung.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1189 EFG 2002 S. 1189 Nr. 18 OAAAB-11429
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.02.2002 - 2 K 824/99
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