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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 824/99 EFG 2002 S. 1189

Gesetze: InvZulG § 2

Lagerplatzbefestigung eines Betonwerkes zur Lagerung von Betonerzeugnissen keine zulagebegünstigte Betriebsvorrichtung

Leitsatz

  1. Platzbefestigungen wie auch sonstige Wege und Hofbefestigungen gehören grds. zum Grundvermögen.

  2. In Ausnahmefällen können Platzbefestigungen auch Betriebsvorrichtungen sein. Das ist dann anzunehmen, wenn eine Platzbefestigung zu dem auf dem Grundstück betriebenen Gewerbebetrieb in einer besonderen und unmittelbaren Beziehung steht, sodass durch sie das Gewerbe betrieben wird.

  3. Die Lagerplatzbefestigung eines Betonwerkes zur Lagerung von Betonerzeugnissen ist keine zulagebegünstigte Betriebsvorrichtung.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1189
EFG 2002 S. 1189 Nr. 18
OAAAB-11429

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.02.2002 - 2 K 824/99

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