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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 491/98

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2

Keine Liebhaberei bei langjährigen Verlusten aus dem Betrieb einer Damenboutique; keine Zusammenzählung der Tätigkeit aus unterschiedlichen Geschäftszweigen für die Beurteilung der Erzielung des Totalgewinns

Leitsatz

  1. Die ernsthafte Möglichkeit, dass ein jahrelang nur mit Verlusten arbeitender Betrieb nicht in der Absicht der Gewinnerzielung geführt wird, ist gegeben, wenn feststeht, dass der Betrieb nach seiner Wesensart oder der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann.

  2. Verluste innerhalb einer angemessenen Anlaufzeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der Betriebsführung und der Entwicklung des Betriebes insgesamt eindeutig feststeht, dass das Unternehmen, so wie es betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen.

  3. Ein zunächst in einer Privatwohnung eröffneter Betrieb „Entwurf und Herstellen von Pullovern„ ist einer später gegründeten Modeboutique nicht zuzurechnen, da es sich um völlig anders geartete Betriebe handelt.

  4. Verluste aus beiden Betrieben sind daher isoliert zu betrachten.

  5. Bei einem Unternehmen, das den Handel mit Damenmode zum Gegenstand hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass es in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Fundstelle(n):
IAAAB-11405

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.04.2001 - 2 K 491/98

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