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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 44/99 EFG 2002 S. 1512

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen eines Sportlehrers, der die Wintersport-AG der Schule leitet und Klassenfahrten mit Wintersportinhalten organisiert, für eine Fortbildung in Snowboardfahren als Werbungskosten abzugsfähig

Leitsatz

  1. Die vom BFH für Aufwendungen zum Erwerb einer Lizenz als Schulskileiter aufgestellten Grundsätze gelten auch für Lehrerfortbildungskurse im Snowbordfahren.

  2. Ein Sportlehrer, der die Wintersport-AG der Schule leitet und Klassenfahrten mit Wintersportinhalten betreut und organisiert, kann die Aufwendungen, die ihm durch die Teilnahme an einem vom „Niedersächsischen Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik„ organisierten und vom Deutschen Sportlehrerverband durchgeführten Kurs für „Snowboardfahren„ auch dann als Werbungskosten abziehen, wenn er zwar erfahrener Skifahrer ist, selbst aber noch keine Kenntnisse im Snowboardfahren besitzt, entsprechende Kurse aber auf den von ihm organisierten und betreuten Klassenfahrten anbieten will und das auch realisiert. Denn für eine erfolgreiche Leitung einer Arbeitsgemeinschaft Wintersport wird auch die Fähigkeit benötigt, zeitgemäße Wintersportarten – wie Snowboardfahren – im Unterricht vermitteln zu können. Eine private Mitveranlassung ist vor diesem Hintergrund zu vernachlässigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1512
EFG 2002 S. 1512 Nr. 23
WAAAB-11367

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.03.2002 - 13 K 44/99

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