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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 795/98 EFG 2003 S. 142

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 3, GewStG § 9 Nr. 3, AO § 12 Nr. 8

Voraussetzungen, unter denen ein Bauunternehmen in Luxemburg eine Betriebsstätte unterhält

Leitsatz

  1. Für die Auslegung des Begriffs Betriebsstätte sind die Grundsätze des deutschen Steuerrechts maßgebend, auch wenn sich die Betriebsstätte im Ausland befindet.

  2. Bauausführungen oder Montagen sind als Betriebsstätte anzusehen, wenn mehrere ohne Unterbrechung aufeinanderfolgende Bauausführungen oder Montagen länger als 6 Monate dauern.

  3. Montagen im Sinne des § 12 AO sind Arbeiten, durch die einzelne Teile zu einem einheitlichen Ganzen zusammengefügt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 142
EFG 2003 S. 142 Nr. 3
PAAAB-11339

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.06.2001 - 15 K 795/98

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