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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 316/95 EFG 2001 S. 1438

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1

Gewerblicher Grundstückshandel bei zumindest angestrebtem häufigen Grundstücksumschlag

Leitsatz

  1. Das "Bild des Grundstückshandels" wird durch den tatsächlich durchgeführten oder zumindest angestrebten häufigen Grundstücksumschlag geprägt.

  2. Eine nur gelegentliche Veräußerung und die Umschichtung von Grundbesitz fällt unter die Verwaltung von Grundbesitz, solange dadurch keine Tätigkeit ausgeübt wird, die als solche gewerbesteuerpflichtig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1438
XAAAB-11277

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.08.2000 - 13 K 316/95

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