Keine AdV bezüglich Besteuerung von Spekulationsgewinnen
Leitsatz
1) Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgewinnen rechtfertigen eine AdV
nur dann, wenn das individuelle Interesse das öffentliche Interesse übertrifft.
2) Dem Interesse des Staates an einer verlässlichen Haushaltsplanung steht das vom BFH festgestellte Vollzugsdefizit bei der
Durchsetzung der Besteuerung von Spekulationsgewinnen nicht entgegen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1241 EFG 2003 S. 1241 Nr. 17 SAAAB-11124
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FG Münster, Beschluss v. 05.06.2003 - 7 V 2115/03 E
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