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FG Münster Urteil v. - 6 K 7313/00 Kg EFG 2002 S. 1396

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 32 Abs 4

Kindergeld:

Existenzieller Lebensbedarf eines behinderten Kindes - Anrechnung eigenen Vermögens

Leitsatz

1) Der gesamte existenzielle Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Der Grundbedarf orientiert sich dabei am Existenzminimum eines Alleinstehenden. Der individuelle Mehrbedarf bemisst sich - sofern kein Einzelnachweis geführt wird - am Behindertenpauschbetrag.

2) Eigenes Vermögen des Kindes ist bei der Frage, ob das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, nicht zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1396
EFG 2002 S. 1396 Nr. 21
ZAAAB-11097

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 25.06.2002 - 6 K 7313/00 Kg

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