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FG MÜNSTER Urteil v. - 5 K 6653/97 E EFG 2001 S. 359

Gesetze: EStG § 19 Abs 1, EStG § 19 Abs 1 Satz 1, EStG § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Arbeitnehmer

Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer von seinem Arbeitgeber durchgeführten Außendiensttagung in Portugal als geldwerter Vorteil zu versteuern?

Leitsatz

1. Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten einer mehrtägigen Außendiensttagung an der Algarve / Portugal sind insgesamt als geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn die - isoliert betrachtet nicht lohnsteuerpflichtigen - Zuwendungen für die vormittäglichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von den zur Förderung des Betriebsklimas und der zukünftigen Zusammenarbeit getätigten Zuwendungen im Rahmen der Nachmittags- und Abendgestaltung derart in den Hintergrund gedrängt werden, dass bei der gebotenen einheitlichen Gesamtabwägung die gesamten Aufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen sind.

2. Für dieses Abwägungsergebnis spricht bereits, wenn der zeitliche Umfang der nachmittags und abends angebotenen Sport- und Spielprogramme, Stadterkundungen, Galadinners, etc. doppelt so groß ist wie der auf die vormittäglichen Fachvorträge und Gruppenarbeit entfallende Zeitanteil.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 359
OAAAB-11066

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG MÜNSTER, Urteil v. 28.09.2000 - 5 K 6653/97 E

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