Fahrtkosten anlässlich einer privaten Lernarbeitsgemeinschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger
Tätigkeit - Anforderungen an den Nachweis der Verfolgung nahezu ausschließlich beruflicher Interessen
Leitsatz
1) Den allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Teilnehmer einer in ihrem häuslichen Bereich stattfindenden privaten Lernarbeitsgemeinschaft
regelmäßig auch private Interessen von nicht nur untergeordneter Bedeutung verfolgen, kann der Steuerpflichtige durch substantiierten
und widerspruchsfreien Vortrag sowie durch Vorlage detaillierter Aufzeichnungen über den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf
der einzelnen Treffen widerlegen.
2) Den Anforderungen an einen widerspruchsfreien Vortrag genügt der Steuerpflichtige nicht, wenn er zunächst zahlenmäßig exakt
angibt, die Treffen hätten jeweils von 18.00 bis 21.00 Uhr gedauert, dann aber auf Nachfrage einräumt, die Termine hätten
eventuell auch einmal früher oder später begonnen oder geendet.
3) Unschlüssig ist das Vorbringen des Steuerpflichtigen auch, soweit er einerseits behauptet, die Nachbereitung des Unterrichtsstoffes
im Rahmen der privaten Arbeitsgemeinschaft sei unabdingbar notwendig gewesen, weil in dem Fortbildungskurs keine ausführlichen
Skripte ausgegeben worden seien, andererseits aber den Verzicht auf die Anfertigung persönlicher Aufzeichnungen über den Inhalt
der einzelnen Treffen mit der Vorlage ebensolcher Skripten begründet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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