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FG MÜNSTER Urteil v. - 4 K 7316/98 E EFG 2000 S. 1316

Gesetze: HGB § 255 Abs 2, EStG § 10i Abs 1, EStG § 10i Abs 1 Satz 1, EStG § 10i Abs 1 Satz 1 Nr 2

Immobilien

Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes

Leitsatz

1) Anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Haus sind kein Teil des Anschaffungsgeschäfts in Form von Herstellungskosten. Sie stellen nachträgliche Herstellungskosten dar, wenn die Aufwendungen zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung des Objekts führen.

2) Typische Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen stellen auch dann keine Herstellungskosten dar, wenn sie umfangreich sind und zu einer Werterhöhung des Hauses führen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 519 Nr. 10
EFG 2000 S. 1316
PAAAB-11031

Preis:
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FG MÜNSTER, Urteil v. 21.01.2000 - 4 K 7316/98 E

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