Entgeltlichkeit eines Erwerbvorgangs bei vorweggenommener Erbfolge
Leitsatz
Ein Hausgrundstück wird nicht entgeltlich erworben, wenn dieses zwar zu einem bestimmten Kaufpreis veräußert wird, auf den
Kaufpreis jedoch die Kosten einer in den Vorjahren vom Erwerber durchgeführten Sanierungsmaßnahme und die Einräumung eines
Altenteilrechts angerechnet werden, der Restkaufpreis in Raten gezahlt wird, bei deren Höhe feststeht, dass der Veräußerer
aufgrund seines Lebensalters nicht annähernd in den Genuss des vollen Betrages kommen wird und die beim Tod des Veräußerers
noch ausstehenden Raten dem Erwerber schenkweise zugewendet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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