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BFH 29.04.1992 VI B 152/91

Lohnsteuer; | Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen negativer Einkünfte

Der (BStBl II 752) die Auffassung vertreten, daß eine Gleichstellung von ESt-Vorauszahlern und LSt-Zahlern nur dann vorliegt, wenn im LSt-Abzugsverfahren und im Vorauszahlungsverfahren nach § 37 EStG die gleichen steuermindernden Umstände berücksichtigt werden. Im LSt-Ermäßigungsverfahren sei deshalb vorläufiger Rechtsschutz durch Eintragung eines Freibetrags zu gewähren. Gem. dem gilt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung folgendes: Über die Regelungen in § 39a Abs. 1 Nr. 5 und § 52 Abs. 26 EStG hinaus hat das FA auf Antrag des Stpfl. die abziehbaren Beträge nach § 52 Abs. 21 Sätze 4 bis 7 EStG, eine negative Summe der Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 7 EStG und einen verbleibenden Verlustabzug (§ 10d Abs. 2 EStG) in der Höhe als Freibetrag auf der LSt-Karte einzu...

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