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FG Münster Urteil v. - 3 K 6841/00 Erb EFG 2003 S. 1182

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs 1 S 1, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, ErbStG § 10 Abs 5, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, AO 1977 § 175 Abs 1

Verfahren:

Steuererhöhung aufgrund nachträglich bekannt gewordener zutreffender Entnahmewerte kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz

Es liegt kein rückwirkendes Ereignis vor, wenn nach Erlass des Erbschaftsteuerbescheids Nachlassverbindlichkeiten in Gestalt von Einkommensteuerschulden deshalb höher werden, weil dem FA erst im Rahmen einer Betriebsprüfung der zutreffende -höhere- Entnahmewert für ein Grundstück des Erblassers bekannt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1182
EFG 2003 S. 1182 Nr. 16
JAAAB-10985

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FG Münster, Urteil v. 15.05.2003 - 3 K 6841/00 Erb

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