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FG Münster Urteil v. - 2 K 596/98 F EFG 2003 S. 1604

Gesetze: EStG § 6b Abs 2 S 1, EStG § 6b Abs 2

Bilanzen:

Abgrenzung des rücklagenfähigen Veräußerungspreises von anderen Bestandteilen des Veräußerungsentgelts

Leitsatz

Eine Entschädigung, die der Steuerpflichtige anlässlich der Veräußerung nicht für das hingegebene Wirtschaftsgut, sondern zum Ausgleich eines anderweitigen Nachteils erhält, rechnet nicht zum rücklagefähigen Veräußerungsgewinn nach § 6b Abs. 2 S. 1 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1604
EFG 2003 S. 1604 Nr. 22
NAAAB-10949

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FG Münster, Urteil v. 31.10.2001 - 2 K 596/98 F

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