Nichtigkeit eines
Feststellungsbescheides; Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe
Einh.
und ges. Feststellung v. Einkünften aus Gewerbebetrieb 1992
Leitsatz
1) Ein Feststellungsbescheid, aus dem
nicht ersichtlich ist, auf welchen Feststellungsbeteiligten welche
Einkünfte entfallen, ist nicht nichtig, wenn weder aus dem Bescheidinhalt
noch aus sonstigen den Steuerpflichtigen erkennbaren Umständen auch nur
ansatzweise zu vermuten ist, dass das Finanzamt von der von ihnen vorgenommenen
Zuordnung der laufenden Einkünfte abweichen wollte.
2) Sind neben den Voraussetzungen der
Betriebsverpachtung auch die der Betriebsaufspaltung gegeben, lebt mit
Beendigung der Betriebsaufspaltung das Verpächterwahlrecht wieder auf,
wenn die Voraussetzungen der Betriebsverpachtung zu diesem Zeitpunkt noch
gegeben sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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