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FG Münster Urteil v. - 1 K 1735/99 EZ EFG 2002 S. 384

Gesetze: EStG § 10 e Abs 4 Satz 2, EStG § 26 Abs 1, EigZulG § 1, EigZulG § 2 Abs 1, EigZulG § 2 Abs 1 Satz 1, EigZulG § 4, EigZulG § 6 Abs 1, EigZulG § 6 Abs 1 Satz 1, EigZulG § 6 Abs 1 Satz 2, AO 1977 § 15, EStG § 10 e Abs 4

Eigenheimzulage:

Objektbeschränkung bei zusammenveranlagten Ehegatten auch für in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte mit getrennter Haushaltsführung - Anwendung der BFH-Rechtsprechung zu § 10 e Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz

1) Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz EigZulG ist eine Eigenheimzulage nicht nur ausgeschlossen, wenn die in räumlichem Zusammenhang belegenen Wohnungen von den Ehegatten zur Führung eines einheitlichen Haushalts genutzt werden, sondern auch dann, wenn eines der Objekte einem Angehörigen, der hierin einen eigenen Haushalt führt, unentgeltlich überlassen wird.

2) Die Rechtsprechung des BFH zum räumlichen Zusammenhang i.S. des § 10 e Abs. 4 Satz 2 EStG ist auch bei der Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz EigZulG anzuwenden.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 384
EFG 2002 S. 384 Nr. 7
UAAAB-10896

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FG Münster, Urteil v. 05.11.2001 - 1 K 1735/99 EZ

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