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FG Münster Urteil v. - 1 K 1545/01 E EFG 2003 S. 1084

Gesetze: EStG § 10 Abs 1EStG § 10 Abs 1 Nr 9EStG § 33EStG § 33 Abs 1EG-Vertrag Art 12 EG-Vertrag Art 49 EStG § 10

Außergewöhnliche Belastungen:

Kosten für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes in einem ausländischen Internat als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben

Leitsatz

1) Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen für den Schulbesuch seines hochbegabten Kindes in einem ausländischen Internat erwachsen, können nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, wenn die Hochbegabung entweder vorab als Krankheit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen ist oder wenn sich die medizinische Notwendigkeit des Schulbesuchs aus anderen amtlichen Unterlagen offensichtlich ergibt.

2) Eine Berücksichtigung des Schuldgeldes als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG kommt nur beim Besuch inländischer Schulen in Betracht. Diese sachliche Begrenzung des Ausgabenabzugs verstößt nicht gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1084
EFG 2003 S. 1084 Nr. 15
QAAAB-10893

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FG Münster, Urteil v. 26.02.2003 - 1 K 1545/01 E

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