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FG MÜNSTER Urteil v. - 15 K 6391/99 U EFG 2001 S. 109

Gesetze: UStG § 1 Abs 1a

Umsatzsteuer

Betriebsveräußerung - Keine umsatzsteuerlich privilegierte Geschäftsveräußerung im Ganzen bei vorheriger Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen und anschließender Vermietung an den Unternehmenserwerber

Leitsatz

1. Für die Frage, ob eine Unternehmes-/Teilbetriebsübereignung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, sind dieselben Grundsätze maßgeblich wie bei § 75 AO und § 34 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

2. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt demzufolge nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger vor der Betriebsübereignung ein für das Unternehmen wesentliches Betriebsgrundstück in das Privatvermögen entnimmt und es sodann an den Unternehmenserwerber vermietet. Die Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftgütern kommt einer Übereignung nicht gleich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 109
FAAAB-10888

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FG MÜNSTER, Urteil v. 24.10.2000 - 15 K 6391/99 U

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