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FG Münster Urteil v. - 12 K 5709/00 AO EFG 2001 S. 730

Gesetze: AO § 251 Abs 2 S 1 EG AO Art 97 § 11a S 2 KO § 58 Nr 2 KO § 60 EG InsO Art 103 S 1

Abgabenordnung

Einzelzwangsvollstreckung nach Feststellung der Massearmut unzulässig

Leitsatz

1) Die Einzelzwangsvollstreckung durch die Finanzbehörde wegen einer Umsatzsteuerforderung aus Umsätzen des Konkursverwalters ist nach Feststellung der Massearmut unzulässig. Die USt-Forderung ist nur im Rahmen des § 60 KO zu erfüllen.

2) Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Forderung der Finanzbehörde bereits vor oder aber erst nach Feststellung der Masseunzulässigkeit entstanden ist.

3) Der Anspruch eines Neumassegläubigers ist nicht mit dem Vergütungsanspruch des Konkursverwalters gleichzusetzen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 730
EAAAB-10790

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FG Münster, Urteil v. 01.03.2001 - 12 K 5709/00 AO

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