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FG Münster Urteil v. - 12 K 5082/01 E EFG 2003 S. 158

Gesetze: EStG § 22 Nr 3, EStG § 22

Sonstige Einkünfte:

Steuerbarkeit weitergeleiteter Versicherungsprovisionen

Leitsatz

Provisionsanteile, die ein Versicherungsvertreter an den Steuerpflichtigen weiterleitet, mindern wirtschaftlich betrachtet den finanziellen Aufwand für den Erwerb der Versicherungsansprüche und sind daher nicht als Entgelte für sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG zu erfassen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Versicherungsvertreter oder Mitarbeiter des Versicherungsvermittlers tätig geworden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 211 Nr. 4
EFG 2003 S. 158
EFG 2003 S. 158 Nr. 3
XAAAB-10788

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FG Münster, Urteil v. 23.10.2002 - 12 K 5082/01 E

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