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FG MÜNSTER  v. - 11 K 6162/97 E, G, EW EFG 2001 S. 194

Gesetze: AO 1977 § 179 Abs 1, AO 1977 § 180 Abs 1, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2 a, AO 1977 § 155 Abs 2, EStG § 17 Abs 4, EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4 S 1, EStG § 2 Abs 2

Verfahren

Bindungswirkung eines sog. Einkünftequalifizierungsbescheides; Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns/verlustes bei Liquidation der Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1. Eine verbindliche Entscheidung über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG aufgrund von einem Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklichter Besteuerungsmerkmale hat nicht das Gesellschafts-Finanzamt im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977, sondern das für die persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige Finanzamt zu treffen. Der Bescheid ist Grundlagenbescheid für die vom Gesellschafts-Finanzamt verbindlich vorzunehmende Einkünfteermittlung.

2. § 155 Abs. 2 AO 1977 ist nicht mehr anwendbar, wenn ein Grundlagenbescheid bereits ergangen ist.

3. Ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust i.S. des § 17 Abs. 2 und 4 EStG ist im Falle der Auflösung der Kapitalgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss mit anschließender Liquidation regelmäßig auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation zu ermitteln.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 194
UAAAB-10776

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FG MÜNSTER v. 22.09.2000 - 11 K 6162/97 E, G, EW

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