Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von Grundeigentum befassten GbR als Gewerbebetrieb
Leitsatz
1) Die für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit erforderliche Nachhaltigkeit liegt auch vor, wenn mehrere Wohnobjekte
oder Grundstücke im Rahmen eines einzigen Verkaufsgeschäfts veräußert werden und sich aus anderen objektiven Umständen ergibt,
dass noch weitere Grundstücksgeschäfte geplant sind.
2) Eine GbR ist auf andere Weise als durch tatsächliche Wiederholung nachhaltig gewerblich tätig, wenn sie zwischen Erwerb
und Veräußerung der Grundstücke zur Verwirklichung eines Großbauvorhabens unter Einsatz von Fremdkapital und unter Inanspruchnahme
von Dienstleistungen Dritter zahlreiche auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betätigung liegende Einzelhandlungen durchführt,
um auf diese Weise nach Art eines Bauträgers oder Bauunternehmers die Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten ihres Grundbesitzes
zu verbessern und dessen Wert zu steigern.
3) Zu den Indizien für die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensverwaltung.
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