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FG Münster Urteil v. - 11 K 4238/00 E

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer vereinbarten Wertsicherungsklausel

Leitsatz

Beachten die Parteien eines Versorgungsvertrags die vereinbarte Wertsicherungsklausel nicht, ist der Vertrag steuerrechtlich unbeachtlich und erbrachte Bar-Altenteilsleistungen sind als Sonderausgaben (dauernde Last) beim Übernehmer nicht abzugsfähig.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1298 Nr. 21
LAAAB-10740

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 19.04.2002 - 11 K 4238/00 E

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