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FG Münster Urteil v. - 10 K 4759/99 E EFG 2001 S. 1029

Gesetze: EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Abzug von Finanzierungskosten bei Anschaffung eines teils selbst genutzten, teils fremdvermieteten Zweifamilienhauses

Leitsätze

1) Finanzierungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn die dem fremdvermieteten Gebäudeteil gesondert zugeordneten Kosten tatsächlich mit Darlehnsmitteln gezahlt worden sind. Dies kann sich aus dem Finanzierungsplan, der Darlehnshöhe, der gesonderten Darlehnsabrechnung und dem Abschluss eines weiteren Darlehens zu gleichen Konditionen bei demselben Geldinstitut ergeben.

2) Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der selbst- bzw. fremdgenutzten Wohn-/Nutzflächen erfolgt hinsichtlich nicht gesondert ausgewiesener, das Gesamtgebäude betreffender Kosten.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1029
EAAAB-10696

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 16.05.2001 - 10 K 4759/99 E

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