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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 2274/02

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Nachtarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschlägen

Körperschaftsteuer 1998 und 1999

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum und

Gewerbesteuermessbetrag 1998 und 1999

Leitsatz

Gewährt eine GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer Zuschläge für Nachtarbeit sowie für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, sind diese in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln. Ein Ruhen finanzgerichtlicher Verfahren im Hinblick auf anhängige verfassungsgerichtliche Verfahren ist nicht angezeigt, nachdem das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen den (BFH/NV 2001, 1608) nicht zur Entscheidung angenommen hat (Az. I BvR 1725/01).

Fundstelle(n):
OAAAB-10671

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Urteil v. 24.09.2002 - 6 K 2274/02

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