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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 1927/02

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 160

Abziehbarkeit von Provisionszahlungen an nicht benannten Empfänger

Leitsatz

1. Das Finanzamt hat nicht allein deshalb eine erhöhte Aufklärungspflicht, weil in einer Gewinnermittlung die Position „Provisionen„ enthalten ist.

2. Der Steuerpflichtige genügt einem Benennungsverlangen nach § 160 AO nicht, wenn er eine Person benennt, von deren Empfängereigenschaft sich Finanzamt und Finanzgericht trotz Erfüllung der Amtsermittlungspflicht nicht überzeugen können.

Fundstelle(n):
XAAAB-10668

Preis:
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Finanzgericht München, Urteil v. 10.12.2002 - 6 K 1927/02

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